§ 19 Abs 3u UVP-G 2000; § 24 Abs 3 UVP-G 2000
Gegenstand der Entscheidung ist die Frage, ob eine Organpartei, insbesondere der Umweltanwaltschaft die Beschwerdelegitimation vor dem VfGH besitzt. Der VfGH verfügt schließlich eine Teilaufhebung des § 24 UVP-Gesetzes und der darin im Vergleich zum AVG normierten Rechtsbeschränkungen der Partei .