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Kein Beschwerderecht der Standortgemeinde im UVP-Feststellungsverfahren

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2004/37RdU-LSK 2004, 105 - 106 Heft 3 v. 1.9.2004

§ 3 Abs 7 UVP-G 2000; § 19 Abs 3 UVP-G 2000; § 20 UVP-G 2000; Art 6 Abs 1 UVP-RL 85/337/EWG idF 97/11/EG; § 34 Abs 1 VwGG

Aus der Rechtsstellung der Standortgemeinde als Formalpartei im UVP-Feststellungsverfahren ergibt sich keine Legitimation zur Geltendmachung einer Beschwerde beim VwGH.

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