§ 7 Abs 1 Z 1 NÖ NSchG 2000; § 10 NÖ NSchG 2000; § 38 Abs 6 NSchG 2000; § 38 Abs 7 NSchG 2000
Der VwGH verfügt die neuerliche Aufhebung des Naturschutzbescheids bezüglich des Semmeringbasistunnels und spricht sich gegen das Vorliegen eines Vogelschutzgebiets oder potentiellen FFH-Gebiets aus. Weiters nimmt er zur Anwendung des Vorsorgeprinzips Stellung.