§ 32 Abs 1 AWG 1990; §§ 14 ff KO
Die Konkurseröffnung steht der Erlassung eines Behandlungsauftrags nach § 32 Abs 1 AWG 1990 nicht entgegen. Dieser Behandlungsauftrag kann aber für den Masseverwalter keine unmittelbaren Verpflichtungen entfalten.
VwGH 18.09.2002, 99/07/0104