Zusammenfassung: Im Gegensatz zum Abfallbeauftragten, ist die Zahl der Leiter der Deponieeingangskontrolle wesentlich kleiner. Im Beitrag werden die rechtliche Stellung und die Aufgaben und Pflichten erörtert und wesentliche Haftungsfragen beleuchtet. Resümierend spricht sich die Autorin für eine Verbesserung der Ausbildungsstandards aus, um insbesondere den zunehmenden Aufgaben- und Prüfungsbereich bei Bodenaushub- und Baurestmassendeponien gewährleisten zu können.