§ 7 AWG 1990; § 2 Abs 1 VerpackV 1996; Art 3 Z 1 RL 94/62/EG ; Art 7 RL 94/62/EG
Die Tatsache, dass ein Gegenstand neben der Verpackung auch noch der Handhabung oder dem Gebrauch dient, schließt eine Qualifikation als Verpackung nicht aus.
VwGH 20.03.2003, 2002/07/0003