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Entscheidung - VwGH 21.03.2002, 2001/07/0169

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2003/5RdU-LSK 2003, 29 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 12 Abs 4 WRG; § 102 Abs 1 lit b WRG

Der Liegenschaftseigentümer besitzt im Verfahren zur Genehmigung einer Grundwasserentnahme nur dann Parteistellung, wenn eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten oder eine Verschlechterung der Bodenbeschaffenheit droht.

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