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Naturschutz

Natur- und UmweltschutzAndreas Hauer (Rezensent)RdU 2003/18RdU 2003, 36 - 38 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 5 Abs 1 lit l OÖ NSchG 1995

Die Entscheidung befasst sich mit Entwässerungsanlagen, deren Bewilligungspflicht und bewilligungspflichtiger Änderungen. Bei einer gänzlich verfallenen Anlage kann keine genehmigungsfreie Reparatur, sondern nur eine bewilligungspflichtige Wiedererrichtung vorgenommen werden.

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