UVP-RL
Aus der UVP-RL kann keine Verpflichtung zur Gewährung der Parteistellung für eine Interessensgruppe in einem UVP-Verfahren abgeleitet werden.
VfGH 24.09.2001, B 1480/00
UVP-RL
Aus der UVP-RL kann keine Verpflichtung zur Gewährung der Parteistellung für eine Interessensgruppe in einem UVP-Verfahren abgeleitet werden.
VfGH 24.09.2001, B 1480/00