RL 98/44/EG ; Art 100a EG-V; Art 235 AG-V; Art 130 EG-V; Art 130f EG-V
Die Entscheidung beinhaltet Fragen hinsichtlich der RL über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen auf Grundlage eines Nichtigerklärungsantrags der Niederlande . Der EuGH legt dar, dass die Richtlinie weder die Unverfügbarkeit noch Unveräußerlichkeit des menschlichen Körpers oder die Menschenwürde verletzt.