§ 31 Abs 3 WRG 1959
Bereits das Vorliegen einer potentiellen Boden- oder Gewässerkontamination legitimiert die Behörden zur Vorschreibung von Beweiserhebungsmaßnahmen.
VwGH 22.03.2001, 2000/07/0288
§ 31 Abs 3 WRG 1959
Bereits das Vorliegen einer potentiellen Boden- oder Gewässerkontamination legitimiert die Behörden zur Vorschreibung von Beweiserhebungsmaßnahmen.
VwGH 22.03.2001, 2000/07/0288