§ 27 Abs 3 Tir NSchG 1997
Der Behörde kommt bei der naturschutzrechtlichen Genehmigung für eine Erweiterung eines Kalksteinabbaues kein Ermessen zu. Mittelbare Konsequenzen für das Steueraufkommen sind irrelevant.
VwGH 25.04.2001, 99/10/0055
§ 27 Abs 3 Tir NSchG 1997
Der Behörde kommt bei der naturschutzrechtlichen Genehmigung für eine Erweiterung eines Kalksteinabbaues kein Ermessen zu. Mittelbare Konsequenzen für das Steueraufkommen sind irrelevant.
VwGH 25.04.2001, 99/10/0055