§ 59 Abs 2 AVG; § 31 WRG
Der VwGH betont die gebotene Angemessenheit der Leistungsfrist bei wasserpolizeilichen Anordnungen und spricht sich für eine Berücksichtigung objektiver Erfüllungshindernisse bei der Fristbemessung aus.
VwGH 22.03.2001, 2001/07/0003