§ 5 Abs 2 TGSt; Art 30 EWGV; Art 34 EWGV; Art 36 EWGV; RL 91/628 ; RL 95/29
Der EuGH befasst sich mit der Auslegung der Art 30, 34 und 36 EWGV und kommt zu dem Ergebnis, dass durch die in § 5 Abs 2 TGSt normierten zulässigen Höchstwegstrecken und Höchstdauer die Durchführung internationaler Schlachttiertransporte durch Österreich unverhältnismäßig erschwert wird.