Art 18 B-VG, Art 5 StGG; Art 1 1.ZPEMRK
Die Abhängigmachung von Baulandwidmungen von vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Grundeigentümern und der Gemeinde steht mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip nicht in Einklang; der damit in Verbindung stehende Eigentumseingriff kann nicht durch Geltendmachung öffentlicher Interessen gerechtfertigt werden.