Zusammenfassung: Durch den Amsterdamer Vertrag kam es zu wesentlichen Änderungen sowohl im materiellen, als auch im formellen Umweltrecht. Insbesondere geht die Autorin auf den Begriff der nachhaltigen Entwicklung, auf die Querschnittsklausel, den Tierschutz, die Verstärkung nationaler Schutzmaßnahmen und die Demokratisierung von Umweltaspekten im Normierungsprozess ein. Eine tabellarische Übersicht über die umweltrechtlichen Änderungen rundet den Beitrag ab.