Zusammenfassung: Kurzbesprechung eines Erkenntnisses des VfGH, in dem dieser darlegt, dass die Erlassung abfallwirtschaftlicher Bestimmungen vom Kompetenzbereich der Länder umfasst ist, sofern keine einheitlichen bundesrechtlichen Regelungen für gefährliche oder andere Abfälle existieren.
Rechtsgrundlagen: Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG