§ 4 BStrG; § 35 Vbg NLG; § 37 Vbg NLG
Wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts gab der VwGH einer Beschwerde, die sich gegen einen Bewilligungsbescheid für eine Auffahrtsrampe als Anschlussstelle zur Rheintalautobahn im naturschutzbehördlichen Verfahren erging, statt. Konkretisiert wurde dabei auch der Stellenwert des Rücksichtnahmegebots.