§ 31 Abs 3 WRG
Der VwGH beschreibt die Schranken wasserpolizeilicher Vorschreibungen und erläutert, dass die Auferlegung von Meldepflichten bezüglich jeder Bautätigkeit im kontaminierten Gebiet nicht zulässig ist.
VwGH 22.04.1999, 97/07/0043
§ 31 Abs 3 WRG
Der VwGH beschreibt die Schranken wasserpolizeilicher Vorschreibungen und erläutert, dass die Auferlegung von Meldepflichten bezüglich jeder Bautätigkeit im kontaminierten Gebiet nicht zulässig ist.
VwGH 22.04.1999, 97/07/0043