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Entscheidung - VwGH 30.06.1999, 98/04/0215

Natur- und UmweltschutzRdU 2000/7RdU 2000, 30 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 356 Abs 3 GewO; § 42 Abs 1 AVG; § 82 AVG

Die Parteistellung setzt keine Geltendmachung von Einwendungen mehr voraus. die unterlassene Geltendmachung von Einwendungen hat hingegen den Verlust der Parteistellung zur Folge.

VwGH 30.06.1999, 98/04/0215; VwGH, 20.10.1999, 99/04/0177; VwGH, 20.10.1999, 99/04/0120

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