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Entscheidung - VwGH 18.02.1999, 97/07/0079

Natur- und UmweltschutzBernhard Raschauer (Rezensent)RdU 2000/3RdU 2000, 28 - 29 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 64 Abs 1 lit c WRG; § 105 Abs 1 lit i WRG; § 46 Abs 3 UVP-G; § 46 Abs 4 UVP-G

Der VwGH nimmt zum zeitlichen Geltungsbereich des 2. Abschn des UVP-G Stellung und prüft die Zulässigkeit einer Enteignung zugunsten der effektiveren Nutzung der motorischen Kraft eines Gewässers für ein anderes Kraftwerk.

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