Eine nationale [hier: deutsche] Regelung oder Gepflogenheit, nach der es nicht statthaft ist, Tage bezahlten Jahresurlaubs zu übertragen, die einem nicht erkrankten Arbeitnehmer für einen Zeitraum gewährt werden, der mit dem Zeitraum einer behördlichen Quarantäne als Kontaktperson zusammenfällt, ist unionsrechtskonform.
C-206/22TF / Sparkasse Südpfalz