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Unterstützung von Pflegepersonal als gemeinnütziger Zweck

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Dietmar Jahnel, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2019/77RdM-LS 2019, 119 Heft 3 v. 4.6.2019

Gehen Leistungen einer GmbH über die bloße Vermittlung und Organisation von Pflegekräften hinaus [hier: Abrechnungen für Pflegeleistungen sowie persönliche Begleitung der vom Pflegepersonal betreuten Personen durch eigene Mitarbeiter], liegt eine gemeinnützige Tätigkeit vor, die sich unmittelbar auf Kranken-, Alten- und Behindertenfürsorge richtet. Die Auffassung, dass die gemeinnützige Leistung in einem solchen Fall aus der bloßen Vermittlung besteht, ist zu eng und eine Gemeinnützigkeit iSd § 8 Z 2 KommStG 1993 sehr wohl vorliegend.

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