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Keine Beschwerdelegitimation der stmk GKK vor dem VfGH nach Art 144 B-VG im Bedarfsprüfungsverfahren

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Alexandra StraifRdM-LS 2019/52RdM-LS 2019, 76 Heft 2 v. 27.3.2019

Aus der Parteistellung "hinsichtlich des Bedarfs" und der verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittelbefugnis geht zwar hervor, dass der [hier: stmk] GKK die Wahrung bestimmter Interessen zukommen soll und sie zu diesem Zweck Parteistellung hat, ihr aber keine subjektiven Rechte iSd Art 144 B-VG verliehen wurden.

E 3114/2018

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