Wird ein Patient von einem Tir Bezirkskrankenhaus auf dem Luftweg in eine andere KA transportiert, nimmt die zentrale Landesleitstelle einen Rettungshubschrauber [hier: eines Vereins, der Rettungs- und Ambulanzflüge iSd § 2 ZARV durchführt] in Anspruch. Dies erfolgt aufgrund eines (Rahmen)-Vertrags [hier: zwischen dem Verein, dem Land Tirol sowie den Trägern der öffentlichen Krankenanstalten Tirols].

