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Umbestellung eines Sachwalters trotz gegenteiligen Willens des Betroffenen

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Monika Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2019/21RdM-LS 2019, 33 Heft 1 v. 29.1.2019

1. Ein Umbestellungsbeschluss ist erst mit Eintritt seiner Rechtskraft verbindlich. Bis dahin ist der bisherige Sachwalter berechtigt, den Betroffenen im Umbestellungsverfahren zu vertreten.

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