Ist die Terrasse nicht zum Ein- und Ausgehen einer Mietwohnung gedacht und weiß die kl Pflegeperson der betreuten Mieterin dies, kann die Gewährleistung eines sicheren Zugangs durch einen Liegenschaftseigentümer eines Mehrparteienhauses für betreubares Wohnen über den Haupteingang für ausreichend erachtet werden.

