1. Im Verhältnis eines Konzessionsverfahrens betreffend die Neuerrichtung einer öffentlichen Apotheke zu einem Hausapothekenbewilligungsverfahren in einer Ein-Arzt-Gemeinde liegt keine Verwaltungsverfahrensgemeinschaft vor.
1. Im Verhältnis eines Konzessionsverfahrens betreffend die Neuerrichtung einer öffentlichen Apotheke zu einem Hausapothekenbewilligungsverfahren in einer Ein-Arzt-Gemeinde liegt keine Verwaltungsverfahrensgemeinschaft vor.
