Mit der UbG-IPRG-Nov 2022 (BGBl I 2022/147, in Kraft ab 1. 7. 2023) erhielt das UbG einen 10. Abschnitt mit zur Unterbringung Minderjähriger, die in diesem Beitrag vorgestellt werden. Damit entwickelte der Gesetzgeber das UbG von einem Erwachsenen- zu einem allgemeinen Psychiatriegesetz weiter, das Bedürfnisse Minderjähriger berücksichtigen soll.
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