vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfassungswidrigkeit von Teilen des österreichischen Abstammungsrechts

RechtsprechungJudikaturN. N.RdM 2022/350RdM 2022, 320 - 327 Heft 6 v. 7.12.2022

1. Die eingetragene Partnerin der biologischen Mutter eines Kindes wird nur dann zur Co-Mutter (zum "anderen Elternteil") dieses Kindes, wenn an der biologischen Mutter innerhalb der empfängniskritischen Zeit eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt worden ist. § 144 Abs 2 Z 1 ABGB gilt kraft Analogieschlusses auch für die Ehefrau der biologischen Mutter.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!