Das BMSGPK hat mit Schreiben vom 31. 8. 2021, GZ 2021-0.582.517, zur Frage von COVID-19-Impfungen und Off-Label-Use, insbesondere hinsichtlich allfälliger Haftung von Ärzten, folgende Auffassung vertreten:.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.