Kundmachungen Oberösterreich: V des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Betreten bestimmter öffentlicher Orte Beschränkungen unterworfen wird
Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2020/267RdM 2020, 186 Heft 5 v. 1.10.2020
K unter LGBl 2020/57 vom 7. 7. 2020.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.