Die Bemühungen eines Arztes um Kontaktaufnahme zwecks [radiologischer] Befundbesprechung sind ausreichend, wenn er (zumindest) zweimal versucht, auf jeweils verschiedene Art den Patienten zu erreichen [hier: Anruf auf die vom Patienten hinterlassene Mobiltelefonnummer sowie Zusendung einer mit einem Standardtext versehenen postalischen Aufforderung zur Befundbesprechung].