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Kundmachungen Burgenland: V des Landeshauptmanns von Burgenland, mit der anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus das Betreten von Seebädern, Stegen, Seehütten und Hafenanlagen bei Gewässern untersagt wird

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2020/144RdM 2020, 120 Heft 3 v. 5.6.2020

K unter LGBl 2020/24 vom 16. 4. 2020.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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