Thema ist die Frage, unter welchen Rahmenbedingungen ein Vertragsarzt der Krankenversicherung Privatpatienten behandeln darf. Die Eckpunkte bilden dabei die mit dem Krankenversicherungsträger im Einzelvertrag vereinbarten Ordinationszeiten einerseits, aber auch die Freiberuflichkeit des Arztes andererseits.
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