Das Sozialversicherungs-OrganisationsG (SV-OG), BGBl I 2018/100, enthält mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2020 nicht nur die in dieser Sammelnovelle unter den Art 11 und 15 bis 19 vorgesehenen Änderungen des PrimVG, des BG zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit, des KAKuG, des GÖGG, des BG über die Dokumentation im Gesundheitswesen sowie des PRIKRAF-G, sondern mit dem im ASVG neu angefügten § 720 ASVG auch in sämtlichen Bundesgesetzen - damit auch solchen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens - die notwendige Ersetzung von Begriffen in der jeweils grammatikalisch richtigen Form wie folgt:.