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(Keine) krankenanstaltenrechtliche Bewilligungspflicht universitärer Organisationseinheiten im nichtklinischen Bereich

RechtsprechungJudikaturN. N.RdM 2019/137RdM 2019, 286 - 289 Heft 6 v. 29.11.2019

Die Ansicht, ein vom Gesundheitsministerium als Ausbildungsstätte anerkanntes universitäres Institut für Untersuchungen nur mittelbar am Menschen [hier: Institut für Immunologie als Organisationseinheit einer Medizinischen Universität] sei keine Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums und unterliege nicht der krankenanstaltenrechtlichen Bewilligungspflicht, ist vertretbar.

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