Haftet der Staat für die medizinische Versorgung der Bevölkerung und trifft ihn eine Verantwortung für ein bestimmtes Niveau der verfügbaren medizinischen Dienstleistungen? Das ist eine Frage, die sich auch an das österr Verfassungsrecht herantragen lässt, obwohl die Bundesverfassung zumindest auf den ersten Blick weder ein "Grundrecht auf Gesundheit" noch einen auf das Gesundheitswesen bezogenen Verfassungsauftrag enthält. Angesichts des Kostendrucks im Gesundheitswesen und der besonderen Brisanz des Themas der Gesundheitsgerechtigkeit liegt die Aktualität der Fragestellung auf der Hand.