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Mittelbare Bundesverwaltung und sonstige Selbstverwaltung

RechtsprechungJudikaturN. N.RdM 2019/111RdM 2019, 181 - 186 Heft 5 v. 7.10.2019

Art 120b Abs 2 B-VG ermächtigt dazu, Selbstverwaltungskörpern Aufgaben staatlicher Verwaltung zu übertragen. Die Zulässigkeit einer solchen Übertragung macht jedenfalls nicht das Regelungsregime des Art 102 B-VG obsolet. Es steht außer Frage, dass Art 102 B-VG auf die Übertragung von Aufgaben staatlicher Verwaltung auf Selbstverwaltungskörper anwendbar ist.

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