K eines BG, mit dem das ÄrzteG 1998, das ASVG und das FSVG geändert werden, unter BGBl I 2019/20. Die Novelle enthält eine Neuregelung der notärztlichen Ausbildung, Bestimmungen zur Anstellung bei und zur Vertretung von Ärzten im niedergelassenen Bereich (Ordinationsstätten und Gruppenpraxen) sowie zu Palliativmedizin und ärztlichem Beistand für Sterbende.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.