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Krankenanstalten und Kuranstalten: getrennte Wege im Bundesstaat

EditorialAufsatzChristian KopetzkiRdM 2019/32RdM 2019, 41 Heft 2 v. 27.3.2019

Nicht erst seit dem "Österreich-Konvent" der Jahre 2003 - 2005 steht der Kompetenzverteilungstyp der Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung auf der verfassungspolitischen Abschussliste: Art 12 B-VG gilt als reformbedürftig, wenn nicht überhaupt als entbehrlich.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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