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180 Millionen "rechtlich tollpatschige" Krebsabstriche in 50 Jahren - Kommentar zu Ch. Huber, (Wann) haftet der Gynäkologe für den Pathologen? RdM 2017/101, 164

Schadenersatzrecht; MedizinrechtAufsatzao. Univ.-Prof. Dr. Christoph BrezinkaRdM 2017/180RdM 2017, 299 Heft 6 v. 6.1.2018

Schlagwörter:

Vorsorgeuntersuchung; Gebärmutterhalskrebs; Krebsabstrich; qualifiziertes Labor; Fehlbefundung

Indexdokument aus Recht der Medizin bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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