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Kundmachungen

Gesetzgebung und VerwaltungGesundheitsrechtn. n.RdM 2017/132RdM 2017, 186 Heft 5 v. 22.10.2017

Normen: LGBl 2017/68; Art 15 a B-VG

Schlagwörter:

Steiermark; Gesundheitswesen; Organisation; Finanzierung

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