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Kundmachungen

Gesetzgebung und VerwaltungGesundheitsrechtn. n.RdM 2017/112RdM 2017, 185 Heft 5 v. 22.10.2017

Normen: LGBl 2017/51; Art 15 a B-VG

Schlagwörter:

Burgenland; Vereinbarung; Gesundheitswesen, Organisation; Finanzierung

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