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Sachverständiger und Richter: Sachverstand schlägt Rechtsverstand?

MedizinrechtAufsatzDr. Hubertus SchumacherRdM 2017/102RdM 2017, 170 - 175 Heft 5 v. 22.10.2017

Normen: § 362 Abs 2 öZPO; § 355 EO; § 36 Abs 1 Z 1 Fall 1 EO; § 49 EheG; § 273 ZPO; § 357 Abs 2 öZPO

Schlagwörter:

Medizinische Sachverständige; Gutachten; Beweismittel; Widersprüchlichkeit; Erkennbarkeit; Unvollständigkeiten; Nachvollziehbarkeit; Tatrichter; Erfahrungssätze; Kompetenzabgrenzung; Überzeugungsbildung

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