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Kärnten: V der Landesregierung, Zl 05-K-GES-3/2-2016, mit der die V, mit der Behandlungsgebühren an den öffentlichen Krankenanstalten Kärntens und Arztgebühren an den Kärntner Landeskrankenanstalten festgesetzt werden, geändert wird

KundmachungenKrankenanstalten; ÄrzterechtDr. Gerhard Aigner, Mag. Dr. Meinhild HausreitherRdM 2017/17RdM 2017, 23 Heft 1 v. 6.5.2017

Normen: LGBl 2016/79

Schlagwörter:

Verordnung; Änderung; Behandlungsgebühren

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