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Bezeichnung der GuKG-Tätigkeitsbereiche: legistischer Handlungsbedarf

GesundheitsrechtAufsatzKAD Doz. (FH) Dr. Lukas StärkerRdM 2014/195RdM 2014, 297 Heft 6a v. 1.12.2014

Normen: § 14 GuKG; § 15 GuKG

Schlagwörter:

GuK-Berufe; Gesundheits- und Krankenpflege; Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich; Warnpflicht; ;

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