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Salzburg: V der Salzburger Landesregierung über die Höhe der Beiträge der Gemeinden und des Landes für den allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienst im Jahr 2015

Gesetzgebung und VerwaltungMedizinrechtHon.-Prof. Sekt.-Chef Dr. Gerhard Aigner, MR Dr. Meinhild HausreitherRdM 2014/217RdM 2014, 333 Heft 6 v. 1.12.2014

Normen: LGBl 2014/68, 8.9.2014

Schlagwörter:

Salzburg; Hilfsdienst; Rettungsdienst; Beiträge der Gemeinden; ;

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