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Verletzung von Art 8 EMRK durch unklare Ausgestaltung eines eingeräumten Widerspruchrechts

RechtsprechungGrundrechteVeronika KräftnerRdM 2014/222RdM 2014, 337 - 339 Heft 6 v. 1.12.2014

Normen: Art 8 EMRK; Art 8 Abs 2 EMRK; § 5 Abs 1 OTPG

Schlagwörter:

Widerspruchsrecht; Autounfall; Organentnahme; Willkür; Organtransplantation; Staatlichkeit;

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