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Haftung für die Folgen einer außergewöhnlichen Therapieunverträglichkeit

ArzthaftungSchadenersatzrechtRdM 2014/22RdM 2014, 108 Heft 3 v. 1.6.2014

OGH 17.2.2014, 4 Ob 204/13y

Schlagwörter:

Arzthaftung; Kunstfehler; Adäquanz; Therapieunverträglichkeit; Schilddrüsenentfernung; Schädigung der Nebenschilddrüsen; Schmerzengeld; Bemessung;

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